AUS DEM LANDTAG: NEUES QSL-GESETZ TRITT IN KRAFT
Nach der Sommerpause wurde in der vergangenen Plenarwoche das neue QSL-Gesetz und die Verlängerung des TU Darmstadt Gesetzes in 2. Lesung durch den Hessischen Landtag beschlossen. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf wurde dabei durch den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU[3] nach der vorangegangenen Anhörung angepasst. Das Gesetz wurde mit den Stimmen von Grünen und CDU bei Enthaltung des Rests des Hauses angenommen.
Die Regelungen bezüglich dem Erlass der QSL-Satzung und der Letztentscheidung über die Verwendung der Mittel wurden entsprechend der Kompetenzen im HHG angepasst. Damit erlässt die QSL-Satzung wie alle Satzungen zukünftig der Senat. In der Satzung ist unter anderem festzulegen, welcher Anteil der bisherigen QSL-Mittel auch zukünftig durch Kommissionen vergeben wird. Das Gesetz sieht einen Anteil von mindestens 20%, je 10% zentral und dezentral, vor. Dies bedeutet, dass die Hochschulen bis 2021 ihre QSL-Satzungen überarbeiten sollten. Im neuen QSL-Gesetz ist außerdem geregelt, dass das Präsidium einen Widerspruch zu den Entscheidungen von zentralen und dezentralen QSL-Kommissionen einlegen kann, wenn die Mittelvergabe der Zweckbindung des Gesetzes widerspricht. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet zukünftig nicht der Senat, sondern wie bei finanziellen Entscheidungen üblich das Präsidium. Die Änderungen gehen auf die Anhörung zurück.
Außerdem wurde mit der Änderung die Zweckbestimmung für die Mittel der Kommission präzisiert, damit auch durch diese Mittel Dauerstellen für Projekte geschaffen werden können. Zudem erfolgte eine Klarstellung, dass QSL-Mittel nicht für curriculare Aufgaben zu verwenden sind.
THEMA: FINANZEN DER STUDIERENDENSCHAFTEN
Aufgrund von Berichterstattungen über die vermutliche Steuerhinterziehung des AStAs Kassel durch nicht gezahlte Umsatzsteuern im studentischen Gewerbe, gab es in den letzten Wochen kleine Anfragen und Berichtsanträge der Fraktionen AfD und FDP zu den Finanzen der Studierendenschaften. Dabei stehen zum einen die Haushaltsführung der Asten und die Rechtsaufsicht der Hochschulen in der Kritik (AfD DS 20/3361, AfD DS 20/3470, FDP DS 20/3486). Gleichzeitig findet eine Diskussion über den Zweck statt, für den die Mittel ausgegeben werden, sowie über die Frage, ob dabei das hochschulpolitische Mandat sowie den Auftrag zur politischen Bildung eingehalten werden (AfD DS 20/3356, FDP DS 20/3318).
In der Antworten auf die DS 20/3318 „Politische Äußerungen in der AStA-Zeitung der Goethe-Universität“ (FDP)[4] kommt die Hochschulleitung, die für die Rechtsaufsicht zuständig ist, zu dem Schluss, dass der AStA vermutlich sein Mandat überschritten hat und eine entsprechende Prüfung wurde eingeleitet. Das HMWK stellt heraus, dass Studierendenschaften zwar sehr wohl über allgemeinpolitische Themen diskutieren können, aber sie hierbei die Spielregeln der politischen Bildung beachten müssen, Meinungen kontrovers darzustellen. Dem im Juli vom Studierendenparlament der Goethe Universität geforderten Einführung eines allgemeinpolitisches Mandat für Studierendenschaften im HHG[5] erteilt das HMWK in seiner Antwort eine Absage:
„Die Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf im Hinblick auf die Einräumung eines allgemeinpolitischen Mandats der Studierendenschaft. […] Die Einräumung eines allgemeinpolitischen Mandats, […] verstößt gegen Art 2 Abs. 1 GG. Denn bei der Studierendenschaft handelt es sich um einen legitimen Zwangsverband, in dem alle Studierenden der Hochschule durch ihre Immatrikulation automatisch Mitglied werden.“ (DS 20/3318, Frage 6 und 7)
Die Beantwortung der DS 20/3361 „Haushaltspläne der ASten an hessischen Universitäten und Hochschulen“ (AfD) und DS 20/3356 „Unterstützung eines Arbeitskreises „Antifa“ durch den Allgemeinen Studieren-Ausschusses [sic] (AStA)“ (AfD) stehen noch aus.
Die Berichtsanträge von AfD (20/3470) und FDP (20/3486) zu den Haushalten aller Studierendenschaften wurden in öffentlicher Sitzung am 24.9.2020 vom Ausschuss für Wissenschaft und Kunst diskutiert. Es wurde deutlich, dass der aktuelle AStA seiner Verantwortung zur Aufklärung der Sachverhalte nachkommt. Ebenso wurden Verfahren etabliert, die in Zukunft solche Versäumnisse verhindern. Der Landesrechnungshof fordert, dass solche Verfahren flächendeckend eingeführt werden müssen und sieht einen Handlungsbedarf seitens der Landesregierung. Es ist nicht allein die Haushaltsführung der Asten, die Probleme bereitet. Gesetzliche Vorgaben zu Haushaltsaufstellung, Entlastung und Genehmigung von Satzungen werden von den Studierendenparlamenten bzw. der Rechtsaufsicht, den Präsidien, nicht eingehalten. Das Ministerium, welches wiederum für die Rechtsaufsicht über die Hochschulleitungen zuständig ist, hat dazu einen Fragebogen entwickelt, der regelmäßig an die Hochschulen verschickt wird. Weitere Maßnahmen werden im Zuge der Novellierung des HHG diskutiert werden.
[1] Das Hybridkonzept im Detail:
https://wissenschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwk/pm77_hybridkonzept.pdf
[2] Mehr: https://www.uni-marburg.de/de/aktuelles/news/2020/klinische-phase-i-der-studie-des-impfstoffes-gegen-covid-19-genehmigt
[3] http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/7/03697.pdf
[4] http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/8/03318.pdf
[5] https://asta-frankfurt.de/aktuelles/pm-asta-studierendenparlament-fordern-allgemeinpolitisches-mandat-fuer-verfasste
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