Weiterer Meilenstein für bessere Beschäftigungsverhältnisse an Hessens Hochschulen
„Mit der Novelle des hessischen Personalvertretungsgesetzes setzen wir einen weiteren Meilenstein für die Rechte des wissenschaftlichen Mittelbaus sowie der studentischen Hilfskräfte an Hessens Hochschulen um“, sagt Nina Eisenhardt, hochschul- und wissenschaftspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion. Hierzu haben die Fraktionen von CDU und GRÜNEN gestern einen Änderungsantrag zur Gesetzesnovelle in den Landtag eingebracht: Bei der Einstellung wissenschaftlicher Mitarbeitenden gibt es künftig analog zum Bundespersonal-Vertretungsrecht auf Antrag ein Mitwirkungsrecht des Personalrats. Zudem bekommt Hessen eine Interessenvertretung für studentische Hilfskräfte. Analog zu den thüringischen Assistenzräten wird ein Hilfskräfterat mit Sitz im Personalrat gesetzlich verankert.
Mit dem hessischen Hochschulpakt 2021-2025 und dem Kodex für gute Arbeit hat das Land in dieser Legislaturperiode bereits wichtige Grundlagen für mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse sowie bessere Rahmenbedingungen für studentische Hilfskräfte, Doktorand*innen und Postdoktorand*innen an Hessens Hochschulen gelegt. Eisenhardt: „Denn nur mit fairen Beschäftigungsverhältnissen und Arbeitsbedingungen können Wissenschaftler*innen und Studierende ihre Potenziale voll entfalten.“
„Besonders gut ist, dass wir mit der Etablierung von Hilfskräfteräten einen weitreichenden Schritt für echte Mitbestimmung der zu Unrecht oft wenig beachteten Gruppe der studentischen Hilfskräfte gehen, die für Lehre und Forschung an unseren Hochschulen eine unerlässliche Arbeit leisten. Aktuelle Studien zeigen jedoch, dass Hilfskräfte oft grundlegende Arbeitsrechte wie Urlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht einfordern. Deshalb ist eine Vertretung ein wesentlicher Schritt für bessere Beschäftigungsbedingungen. Im Kodex für gute Arbeit haben wir bereits zahlreiche Verbesserungen für studentische Hilfskräfte verankert, wie längere Vertragslaufzeiten oder Steigerungen des Entgelts nach Tarifabschlüssen. Die Hilfskräfteräte sollen auch dazu beitragen, dass diese Vereinbarung umgesetzt wird.“