In Ihrer Rede zur ersten Lesung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hessen begrüßt Nina Eisenhardt die geplanten Änderungen zur Studienplatzvergabe. Der vorliegende Staatsvertrag zu medizinnahen Fächern reduziert die Bedeutung der Abiturnote und schafft den Zugang über Wartezeitsemester ab.
„Das vorliegende Gesetz und der Staatsvertrag berücksichtigen die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Verteilung knapper Studienplätze und den Eingriff in die Rechte nach Artikel 12 Grundgesetz, dem Recht auf freie Berufswahl und das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte. Das ist eine gute Nachricht für alle, die in einem zulassungsbeschränkten Studiengang studieren wollen“, erklärt Nina Eisenhardt, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im hessischen Landtag.
Die neue Regelung soll gerade bei Fächern mit knapper Anzahl an Studienplätzen, wie dem Medizinstudium, für eine gerechtere Vergabe und eine bessere Durchlässigkeit des Bildungssystems sorgen, indem unter anderem die Abiturnote nicht mehr als Hauptindikator der Eignung verwendet wird und Vorbildung stärker berücksichtigt wird.
„Der Zugang von Studieninteressierten mit Berufsausbildung und Berufstätigkeit in medizinischen Fächern zum Studium wird erleichtert. Darüber hinaus werden nun 10% der Plätze ausschließlich aufgrund der zusätzlichen Eignung ohne die Berücksichtigung von Abiturnoten vergeben, was ich sehr begrüße. Man könnte das Verfahren als zu kompliziert verschreien, aber hierin liegt seine Stärke: Ein Zulassungsverfahren mit unterschiedlichen Quoten bietet Chancengerechtigkeit. Unterschiedliche Bildungsbiographien brauchen unterschiedliche Wege zum Ziel!“, stellt Eisenhardt klar.
Zur Abschaffung der Wartezeitsemester erklärt Eisenhardt: „Für diejenigen, die ihr Leben danach ausgerichtet haben, über die Wartezeit einen Medizinstudienplatz zu erhalten, gibt es noch vier Semester lange eine Übergangsregelung und durch die neue Quotenvielfalt die Chance auf frühzeitige Zulassung.“
„Der größte Teil der Plätze wird auch in Zukunft in allen Zulassungsverfahren durch die Hochschule mit einer vielfältigen Kombination aus Kriterien vergeben. Mit dieser Regelung wird den Hochschulen der größtmögliche Gestaltungsspielraum eingeräumt. Damit stärken wir zum einen die Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen und zum anderen durch Quotenvielfalt die Chancengerechtigkeit!“ erläutert Nina Eisenhardt den Gesetzentwurf.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am 19. Dezember 2017 entschieden, dass das Verfahren zur Vergabe von Medizin-Studienplätzen teils verfassungswidrig ist. So sind u.a. die Auswahlkriterien bei der Zulassung zum Medizinstudium um ein weiteres abiturnotenunabhängiges Kriterium zu ergänzen und auch der Zeitraum bei der Vergabe nach Wartesemestern muss begrenzt werden. Bund und Länder müssen diese Mängel bis zum 31. Dezember 2019 in ihren Gesetzen beheben und regeln die Zulassung zum Medizinstudium per Staatsvertrag.