In 2. Lesung hat der hessische Landtag am 30.10.2019 das Gesetz zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und über die Zulassung zum Hoschulstudium in Hessen beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Wartesemester in der Hochschulzulassung nicht die Eignung erfassen und neben der Abiturnote stärker schulnotenunabhängige Kriterien herangezogen werden müssen. Hierzu wurde ein Staatsvertrag zwischen allen Ländern geschlossen, den der Landtag nun ratifiziert hat und zudem ein Gesetz beschlossen hat, das die Spielräume im Staatsvertrag für die Hochschulen in Hessen konkretisiert.
Das beratene und beschlossene Gesetz findet sich hier: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/5/01045.pdf
Die Debatte und das Video zur Debatte wird hier eingestellt, sobald die online verfügbar ist.
Sehr geehrter Präsident, Sehr geehrte Damen und Herren,
werter Kollege Scholz (AfD), würde man Ihnen ein Zeugnis ausstellen, würde drinstehen, sie waren zu spät und haben das Thema verfehlt.
mit der Zulassungsbeschränkung von Studiengängen greift der Staat in das grundgesetzliche Recht auf freie Berufswahl und das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte ein. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb die Eignung, und damit den wahrscheinlichen Studienerfolg, als wesentliches Kriterium für die Vergabe des Studienplatzes herausgearbeitet.
Am Ende hängt die Frage, ob ich für ein Studium geeignet bin, also davon ab, wie viele Kommilitoninnen und Kommilitonen mit ähnlichen, messbaren Kriterien vor mir ein bestimmtes Studium bereits erfolgreich absolviert haben.
Deshalb versucht das Zulassungssystem möglichst valide die Ausgangsbedingungen für ein erfolgreiches Studium in messbare Kriterien zu fassen.
Es sollte klar sein, dass das objektiv nie zu 100 % gelingen kann. Abiturnote, Studierfähigkeitstest, Auswahlgespräche, Praktika, Vorbildungen im Beruf – all diese Kriterien bilden immer nur zu einem Teil die Qualitäten derjenigen jungen Menschen ab, die sich um ein Studium bewerben.
Deshalb finde ich es richtig, dass der vorliegende Gesetzentwurf innerhalb der Spielräume auf eines setzt: Die Stärkung der Chancengleichheit durch möglichst große Quotenvielfalt.
Durch die Freiheit der Quotengestaltung im Auswahlverfahren der Hochschulen, wie wir sie in Hessen umsetzen, werden die Hochschulen ermutigt, weiter standardisierte, valide Eignungstests und Auswahlverfahren zu entwickeln. Dies wurde in der Anhörung bekräftigt. So soll in Zukunft ermöglicht werden, die Bedeutung der Abiturnote weiter zu reduzieren. Insgesamt werden bereits jetzt bei der Vergabe von mindestens 70 % der Studienplätze in den medizinischen Fächern schulnotenunabhängige Kriterien berücksichtigt.
Damit die Quotenvielfalt nicht zum Dschungel, sondern zu Chancenvielfalt wird, stellt Staatsvertrag das dialogorientierte Servicefahren auf eine umfassende Rechtsgrundlage. Wir setzten uns dafür ein, dass die Transparenz für die Studierenden bei der Umsetzung eine wichtige Rolle spielt.
Lassen Sie mich nach den Äußerungen im letzten Plenum und im Ausschuss Eines nochmal klarstellen: Wir GRÜNE begrüßen die Erleichterung für Geflüchtete bei der Zulassung. Die Ausweitung der Auswahlkriterien für ausländische Bewerberinnen und Bewerber entsprechen auch dem Wunsch der Hochschulen. Wer beispielsweise in seinem Heimatland keine Universität hat, an der sie oder er Medizin studieren kann, ist in Hessen herzlich willkommen.
Wir stehen für eine offene Hochschule, die für ein friedliches gesellschaftliches Zusammenleben forscht und in der Lehre Verantwortung von Wissenschaft für Gesellschaft vermittelt.
Auch deshalb ist es mir wichtig, dass der Hochschulzugang bereits für eine gerechte und offene Hochschule steht. Mit der aktuellen Reform ändern wir nichts an den Prämissen des Kapazitäts- und Zulassungssystem, die ich eingangs auch kritisiert habe. Deshalb ist es wichtig, dass wir in Hessen auch an den anderen Rahmenbedingungen für das Studium an unseren Hochschulen arbeiten. Zurecht haben das auch die Anzuhörenden, besonders die Studierenden, in beiden Anhörungen gesagt. Diese Verbesserungen stehen zwar nicht in diesem Gesetz, aber wir bringen sie auf den Weg.
Wir wollen in Hessen Studieninteressierten auch einen Studienplatz anbieten können. Gemeinsam mit den Hochschulen setzen wir uns weiter für offene Studiengänge und gegen örtliche Zulassungsbeschränkungen ein. Damit dies gelingt, stärken wir die Hochschulen mit einem Mittelaufwuchs des Hochschulpakts von 4 % jährlich und 300 neuen Professuren.
Gerade in der Humanmedizin, wo Studienplätze besonders knapp sind, werden wir die Ausbildungskapazitäten erhöhen, indem wir die 135 Teilstudienplätze der Humanmedizin in Fulda in Vollstudienplätze umwandeln.
Am Ende gehen die Verbesserungen der Rahmenbedingungen des Studiums Hand in Hand mit nötigen Reformen im Zulassungswesen und der Öffnung der Hochschulen.
Der vorliegende Staatsvertrag geht dabei in die richtige Richtung. Er setzt ein verfassungskonformes Zulassungsverfahren um. Das Gesetz zum Staatsvertrag schöpft die Freiräume im Sinne der Chancengerechtigkeit aus. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.