Meine Rede zur Änderung des Hochschulgesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren!

Mit der Aufnahme der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit in das Hessische Hochschulgesetz haben wir in der letzten Legislaturperiode die Voraussetzung geschaffen, dass sich die Forschung an der HöMS entwickeln kann, aber ebenso die Ausbildung und die Selbstverwaltung. Die Hochschule ist damit unter den Schutzschild der Wissenschaftsfreiheit gerückt. Das ist ein großer Gewinn. Der Wandel und der Zusammenschluss von Polizeibehörde und Hochschule waren rechtlich wie inhaltlich für die Mitarbeitenden ein Experiment. Ich würde sagen, es ist am Gelingen.

Das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs bestätigt, dass dies grundsätzlich möglich ist. Das wurde von der Opposition damals bezweifelt. Es stärkt die Wissenschaftsfreiheit darüber hinaus in zwei wesentlichen Punkten: der Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten sowie der Konkretisierung der Berufungsverfahren. Der Gesetzentwurf muss jetzt verlässliche Strukturen für die HöMS schaffen, sodass sie sich gut entwickeln kann. Im Rahmen der Anhörung gibt es aus unserer Sicht allerdings zwei Punkte, die wir uns genauer anschauen müssen. Die sogenannte Professorenmehrheit ist politisch und juristisch ein umkämpftes Feld. Dass ausgerechnet eine Polizeihochschule und ein CDU-geführtes Innenministerium eine linke Revolution im Hochschulrecht anzetteln, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Auch wenn ich große Sympathien für ein modernes Verständnis von Statusgruppen habe, ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 in der Rechtsprechung immer noch maßgeblich. Das Urteil sieht vor, dass in Fragen, die die Lehre betreffen, die Professorenschaft die Hälfte der Stimmen hat, und in Fragen, die die Forschung betreffen, eine absolute Mehrheit. In der Praxis wird dies in den Hochschulgesetzen so umgesetzt, dass die Professorenschaft in den Gremien grundsätzlich eine absolute Mehrheit hat. In der HöMS ist das jetzt im Senat nicht der Fall. Die vorgeschlagene Regelung begibt sich damit auf Neuland.

Es ist erstens unklar, wie sich die Hälfte der Stimmen in der Frage der Lehre darstellt. Zweitens ist die Abgrenzung von Forschungsthemen unspezifisch – anders, als das im Hochschulgesetz in NRW der Fall ist, das hier vorangegangen ist. Ich halte es nicht für klug, dass es zukünftig im Senat juristische Proseminare braucht, um zu entscheiden, ob ein Beschluss forschungsrelevant ist und die professorale Gruppe ein doppeltes Stimmgewicht hat. Wir werden in der Anhörung der Frage nachgehen, ob es dafür nicht bessere Lösungen gibt. Denn, wie gesagt, das oberste Ziel ist, jetzt einen verlässlichen Rahmen für die HöMS zu schaffen.

Der zweite Punkt, den wir uns näher anschauen wollen, ist die Umsetzung der Berufungsverfahren nach § 111. Normalerweise ist es so, dass man, wenn man von der Ausschreibung einer Professur oder anderen Bestimmungen für Berufungen absehen möchte, die Zustimmung des Hochschulrats braucht. Da die HöMS keinen Hochschulrat hat, schlägt die Koalition jetzt vor, stattdessen die Genehmigung des Ministeriums einzuholen. Das durchbricht die Logik des Gesetzes, wonach an die Stelle des Hochschulrates eigentlich das Kuratorium tritt. Ich sehe nicht, warum das nicht auch hier möglich sein sollte. Wir haben uns in Hessen in der Personalautonomie der Hochschulen sehr weit entwickelt, übrigens vor allem auf Bestreben der Christdemokraten. Heute sehen wir die Autonomie unserer Hochschulen unter den Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus gemeinsam als ein Erfolgsrezept für unsere Hochschulen. Der Vorschlag bekommt auch deshalb einen Beigeschmack, da das Innenministerium auch Personen in die Berufungskommission als beratende Mitglieder entsenden kann. Vielleicht ist es gut gemeint, dass das Innenministerium die Entwicklungen an der HöMS konstruktiv begleiten möchte. Aber ich halte es an dieser Stelle für den falschen Weg.

Man muss in dieser Frage auch bedenken, dass es an der HöMS kein Globalbudget wie einen Hochschulpakt gibt, sondern der Finanz- und Stellenplan aus dem Ministerium kommt. Außerdem haben Professorinnen und Professoren, abweichend vom Hochschulgesetz, eine beamtenrechtliche Probezeit. Die Abhängigkeitsverhältnisse der Hochschule vom zuständigen Ministerium sind eng, deswegen kann eine beratende Stimme in Berufungskommissionen hier schnell eine kontrollierende sein. Ein Berufungsverfahren sollte sich jedoch allein mit der wissenschaftlichen Qualität und Eignung beschäftigen. Die Entscheidung über diese Frage ist zu Recht den Trägern von Wissenschaftsfreiheit zu übertragen. Diese beiden Punkte werden wir in der Anhörung kritisch begleiten; denn wir wollen, dass die HöMS sich gut entwickeln kann, ein Profil in der Forschung entwickelt und eine attraktive moderne Ausbildung anbietet. Außerdem werden wir der Landesregierung auf die Finger schauen, wie sie über dieses Gesetz hinaus die Entwicklung der HöMS fördert. Denn Forschung zu Sicherheit und Polizei kann einen wichtigen Beitrag für unsere demokratische Gesellschaft leisten. In einer Zeit, in der sich Menschen unsicher fühlen, in der Radikalisierungen zunehmen und unsere Demokratie bedroht ist, braucht es Sicherheitsbehörden, die sich mit diesem Phänomen wissenschaftlich auseinandersetzen.

Vielen Dank.