Meine Rede zum Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und des Gesetzes für die hessischen Universitätskliniken

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Schaffung der HöMS hat der geschätzte ehemalige Kollege Grumbach von der SPD den Gesetzentwurf hier am Rednerpult noch in den Papierkorb befördert. Jetzt begrüßen Sie, Frau Kollegin Kunz-Strueder, bei der Einbringung der Änderung ausdrücklich eine Hochschule – ich zitiere –, „die sich mit dem Fachgebiet Polizeibehörde in der Praxis verbindet, die Synergien nutzt, um attraktiv für engagierte Nachwuchskräfte zu sein oder auch etablierte Expertinnen und Experten anzulocken“. Das begrüße ich ausdrücklich.

Es ist gut, dass wir jetzt hier gemeinsam darüber sprechen, wie die HöMS ein Erfolg werden kann. Natürlich ist die HöMS eine Hochschule im Hessischen Hochschulgesetz. Ich habe die Einwände gerade nicht ganz verstanden. Aber, ich glaube, was uns jetzt einen muss, ist ein gemeinsames Ziel. Die HöMS braucht ein Gesetz, das verfassungskonform ist. Die Hochschule muss sich darauf konzentrieren können, junge Menschen bestmöglich auszubilden und Forschung für unsere Gesellschaft und für das Funktionieren unseres Rechtsstaates auf- und auszubauen. Die Frage zur Verfasstheit der Gremien muss dafür abgeschlossen werden. Deshalb ist es gut, dass nach der Anhörung, in der erneut große Zweifel an der Verfassungskonformität geweckt wurden, die regierungstragenden Fraktionen mit einem Änderungsantrag nachgelegt haben. Die Gremien an der HöMS sind anders besetzt als an unseren anderen Hochschulen; denn hier spielen die Hochschuldozierenden neben Professorinnen und Professoren eine wichtige Rolle. Sie sind die Praktikerinnen und Praktiker, die Angehörigen der Polizei, und sie tragen einen Großteil der Lehre. Dadurch, dass sie mehr Stimmrecht haben, hätten die professoralen Mitglieder weniger. Klar wurde in der Anhörung, dass die Regelung für die Sicherstellung der professoralen Mehrheit im Senat bisher verfassungsrechtlich ungenügend war. Hier war vorgesehen, dass die professoralen Mitglieder bei Fragen der Forschung ein doppeltes Stimmrecht haben. Allerdings war die Frage, für welche Abstimmungen das gilt, eben nicht klar geregelt.

Es gibt jetzt zwei logische Wege, das zu lösen. Entweder es gibt mehr professorale Mitglieder, sodass die Professorinnen und Professoren immer die Stimmenmehrheit haben, so wie an allen anderen hessischen Hochschulen, oder man spezifiziert, was „Fragen der Forschung“ sind. So ist das in NRW geregelt. Dort gibt es diesen Katalog. Die Koalition hat sich jetzt für einen dritten Weg entschieden – aus meiner Sicht einen unlogischen. Die professoralen Mitglieder haben einfach immer zwei Stimmen, bei allen Entscheidungen. Das gibt es noch nirgends. So wird der Bedeutung der Hochschuldozierenden – was man aber eigentlich wollte – keine Rechnung getragen. Jetzt gibt es dauerhafte Supersenatsmitglieder, die statt einer Stimme eben zwei haben. Ich habe Zweifel, ob das einem Gremium zuträglich ist. Die Regel mag verfassungskonform sein – das kann ich aufgrund fehlender Vergleichbarkeit nur schwer beurteilen –, aber gut ist sie in jedem Fall nicht.

Ich habe in der Anhörung die Vertreterinnen und Vertreter der HöMS gefragt, was sie sich wünschen. Die Antwort war klar: eine Ausdifferenzierung, wann das doppelte Stimmrecht angewendet werden muss, um der Rolle der Hochschuldozierenden Rechnung zu tragen. In NRW gibt es das schon – ich habe es erwähnt –, es ist nicht von uns erfunden, und es funktioniert. Deshalb legen wir genau das in unserem Änderungsantrag vor. Falls es also bis zur nächsten Novelle weitere Debatten in der HöMS gibt, können Sie sich unseren Vorschlag genauer anschauen. Unser Änderungsantrag geht noch auf drei weitere Punkte aus der Anhörung ein, die von den regierungstragenden Fraktionen nicht aufgegriffen wurden.

Erstens geht es um die Frage, ob in der Berufungskommission eine Person aus dem Ministerium beratend dabei ist. Die akademische Selbstverwaltung und die Unabhängigkeit von Politik bei der Berufung von Professuren, die auf Lebenszeit berufen werden, sind einige der wichtigsten Errungenschaften der Wissenschaftsfreiheit. Per Gesetz festzuschreiben, dass das Ministerium hieran zu beteiligen ist, halte ich für keinen guten Weg. Wenn die Hochschule die Beteiligung des Ministeriums für gewinnbringend hält, dann soll sie die beratende Mitgliedschaft selbst regeln. Wir greifen deshalb den Vorschlag des Deutschen Hochschulverbands auf, dieses Recht an die Hochschule zu geben und eben nicht per Gesetz zu regeln.

Zum Zweiten geht es um die Frage, ob die Studierendenschaft ihre Entscheidung zur Schaffung oder Nichtschaffung einer verfassten Studierendenschaft revidieren kann. Hier wurde in der Anhörung überzeugend vorgetragen, dass dies eine Lücke im Gesetz ist. Dass sich die Studierendenschaft nur einmal bei Gründung der Hochschule entscheiden kann, ob es sie gibt oder nicht, und dann die Entscheidung nicht wieder ändern kann, ist in der Tat unlogisch. Auch hier wollen wir nachbessern.

Als letzten Punkt schlagen wir vor, dass die Professorengruppe nicht gänzlich von Berufungsverfahren für Hochschuldozierende ausgeschlossen werden kann. Auch hier geht es um die professorale Mehrheit. Hier wurden in der Anhörung ernst zu nehmende Zweifel geäußert, ob die Regelung, wie sie jetzt ist, verfassungskonform wäre. Deshalb wollen wir auch hier nachbessern.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz ist mit dem Änderungsantrag der Koalition zwar auf dem richtigen Weg, aber es fehlen noch einige nicht unwesentliche rechtliche und politische Schritte, damit dem Erfolg der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit für ihre Zukunft nichts mehr im Wege steht. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung für unseren Änderungsantrag.

Vielen Dank.