In Ihrer Rede zum Gesetz zur Ermächtigung zum Erlass von Rechts-Vorschriften im Rahmen der SARS-COV-2-Pandemie hat Nina Eisenhardt deutlich gemacht, dass Studierende wie auch Mitarbeiter:innen in dieser Krise entlastet werden müssen.
Die Nachteile durch die Krise müssen insbesondere bei den Punkten Befristung, BAföG und Prüfungen abgemildert werden. Das Gesetzt gibt der Landesregierung die Möglichkeit dies umzusetzen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,
versetzen wir uns in die Lage der Studierenden: Zu Beginn der Pandemie wurden viele Prüfungen, die im März und im April hätten stattfinden sollen, abgesagt. Sie werden jetzt gerade nachgeholt. Im Juli beginnt schon die Klausurenphase des laufenden Sommersemesters. Währenddessen findet die Lehre fast ausschließlich digital statt. Es ist eine Herausforderung für alle Lehrenden, die Lehrveranstaltungen nun komplett digital konzipieren müssen. Aber es fordert auch die Studierenden: Mehr Lernen in Eigenverantwortung braucht mehr Zeit. Internationale Studierende schalten sich mitten in der Nacht aus ihrem Heimatland in das Liveseminar zu. Bibliotheken und Lernorte machen erst langsam wieder auf. Für einige Studierende bedeutet das, dass sie keinen ruhigen Ort zum Lernen und auch keinen Zugang zu technischer Ausstattung und zu Lernmaterialien haben.
Hinzu kommt, dass 40 % der Studierenden durch die Pandemie ihre Jobs verloren haben und daher vor großen finanziellen Herausforderungen stehen und große Ängste haben. Erst ab heute hätten die Soforthilfen des Bundes beantragt werden können sollen – so muss man es wohl sagen. Die Seite ist inzwischen zusammengebrochen. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Soforthilfen nur für 2 bis 3 % der Studierenden reichen.
Es ist verständlich, dass sich viele Studierende und Lehrende eine Rückkehr auf den Campus wünschen. Ein Präsidiumsmitglied hat es neulich mir gegenüber treffend formuliert: Wir sind eher Volksfest als Schule. – Damit meint er weniger die studentischen Partys, sondern eher, dass an der Hochschule die Lehre eben nicht im Klassenverbund stattfindet. Die Studierenden wechseln für ihre unterschiedlichen Kurse und Vorlesungen die Räume und kommen – in unterschiedlichen Gruppen – mehrmals täglich mit bis zu 1.000 Personen zusammen. Das ist wenig vergleichbar mit einer Schule, und es ist deshalb trotz aller Widrigkeiten wichtig, dass die Hochschulen weiter mit digitalen Angeboten planen.
Die Länder und der Bund haben den Studierenden versprochen, dass sie durch die Pandemie keine Nachteile erfahren. Doch das Versprechen ist bisher nur teilweise eingelöst. Bundesministerin Karliczek hat am 13. März 2020 versprochen – ich zitiere –: „BAföG-Geförderte sollen wegen der Corona-Pandemie keine Nachteile erleiden. Das ist mir wichtig.“
Darauf verlassen sich die Studierenden. Der Bund hätte diese Lösungen zusammen mit den Ländern – mit allen 16 – liefern sollen. Das sind die Verhandlungen, die in den letzten drei Monaten intensiv geführt wurden, aber eben noch nicht zu einem positiven Ende gekommen sind.
NRW hat deshalb den Weg – Herr Büger, Sie haben es erwähnt – einer eigenen Regelstudienzeit für das BAföG gewählt. Die anderen Länder haben darauf gewartet, ob genau diese Regelungen vom BMBF akzeptiert und danach BAföG gezahlt wird, ohne dass es auf die Kapazitäten angerechnet wird. Die Entscheidung des BMBF, dass sie diese Regelung akzeptieren, kam, und postwendend haben wir uns in Hessen darangesetzt, genau diese Regelung auch auf den Weg zu bringen. Das machen wir mit diesem Gesetzentwurf, der uns jetzt vorliegt. Wir haben seitdem kein Plenum verstreichen lassen, sondern haben das in das nächste Plenum eingebracht. Damit hat Hessen auch keine Zeit verloren, sondern hat sofort gehandelt, nachdem dieser Weg möglich war.
Wir können damit jetzt das Corona-Semester umsetzen, das die Studierenden zu Recht einfordern. Ebenso eine Herausforderung ist die Situation der Mitarbeitenden; das wurde von meinen Vorredner:innen schon erläutert. Wir wissen, dass viele Lehrende Menschen mit befristeten Arbeitsverträgen sind, die diese Arbeit parallel zur eigenen Qualifikation oder zur Forschung leisten. Die Schließung von Kitas und Schulen, Laborarbeit, die nicht im Homeoffice geleistet werden kann, und der Mehraufwand der digitalen Lehre führen dazu,
dass sich die eigene Qualifikation und Forschung verzögern.
Es ist nun einmal so, dass der Bund für die Beschäftigten, die nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz beschäftigt sind, jetzt die Möglichkeit geschaffen hat, die maximale Befristungsdauer zu erhöhen. Deswegen ist es aus unserer Sicht unsere Aufgabe, für die Beschäftigungen, die nach dem HHG befristet sind – beispielsweis Tenure-Track-Professuren –, diese Möglichkeit ebenfalls zu schaffen. Natürlich bleiben wir auch dran, dass die Hochschulen diese Möglichkeit dann auch nutzen.
Frau Sommer, Sie hatten LOEWE erwähnt. Für Programme aus Landesmitteln, beispielsweise LOEWE, können Verlängerungen in Anspruch genommen werden, wenn Arbeitsverträge aufgrund der Pandemie verlängert wurden und sich die Forschung verzögert. Ich habe bereits aus Projekten erfahren, dass sie diese von der Landesregierung kommunizierte Möglichkeit auch nutzen wollen.
Der dritte Bereich, in dem wir für die Hochschulen Rechtssicherheit schaffen wollen, sind die Prüfungen. Das HHG sieht in § 20 vor, dass die Hochschulen in ihrer Autonomie und demokratischen Selbstverwaltung unter Beteiligung aller Statusgruppen – das ist ganz wichtig – Entscheidungen über Prüfungsbestimmungen treffen. Dieses Recht wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht aushöhlen, sondern wir wollen nur dort einen rechtlichen Rahmen geben, wo wir ihn brauchen, beispielsweise bei Onlineprüfungen.
Aktuell viel diskutiert und von der SPD auch beantragt ist eine landesweite Regelung zu Freiversuchen. Ich verstehe das Bedürfnis nach landeseinheitlichen Regelungen zu gut, aber z. B. die Zahl von Freiversuchen unterscheidet sich an den Hochschulen sehr stark, also wie viele Prüfungsversuche gemacht werden können. Manche haben drei, andere vier, manche eine mündliche Letztprüfung. Die von den Hochschulen getroffenen Nachteilsausgleiche unterscheiden sich ebenfalls: Fristverlängerungen, Abmeldemöglichkeiten, Freiversuche. Einige Senate haben erst letzte Woche ihre APB-Änderungen beschlossen. Andere haben das diese oder nächste Woche noch vor. Die Ministerin hat uns im Obleutegespräch berichtet, dass das HMWK diesen Prozess der APB-Anpassungen in den Hochschulen bereits intensiv begleitet, und sie hat uns zugesagt, dass sie überprüfen wird, ob auch ausreichende Nachteilsausgleiche geschaffen wurden. Wenn nicht, gäbe der vorliegende Gesetzentwurf der Ministerin die Möglichkeit, entsprechend einzugreifen.
Lassen Sie mich zum Antrag der SPD noch sagen, dass ich den Fokus auf erstmals abgelegte Prüfungsversuche ernsthaft nicht verstehe. Wenn man in die demokratische Selbstverwaltung eingreift, muss es aus meiner Sicht darum gehen, pandemiebedingte Exmatrikulationen zu verhindern und den Druck besonders von Letztprüfungsversuchen zu nehmen. Auch die Perspektive der Lehrenden, die unter diesen schwierigen Bedingungen Prüfungen abnehmen müssen, kommt mir in dem Antrag zu kurz. Hier sei zu Ihnen gesagt, Herr Büger: Das Gesetz zur Ermächtigung in
NRW ging in diesem Punkt sogar noch viel weiter. Was NRW gemacht hat, war aus meiner Sicht ein massiver Eingriff in parlamentarische Rechte und in die akademische und studentische Selbstbestimmung.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ermöglichen wir in der Flexibilität, die diese Zeit erfordert, die Nachteile der Pandemie für Studierende und Lehrende abzumildern. Wenn dieses Parlament in die Sommerpause geht, beginnt für die Studierenden die nächste Prüfungszeit. Lassen Sie uns deshalb mit diesem Gesetz dafür sorgen, dass sie ihre Prüfungen mit einer Sorge weniger starten können. – Vielen Dank.