Landtagsrede zur Änderung der Hochschulzulassung

Am 03.09.2019 fand die erste Lesung des „Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hessen“ statt.

Das neue Gesetz war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung für unzulässig erachtet hat. Dies bestätigte eine von uns GRÜNEN schon häufig geäußerte Kritik an der zentralen Bedeutung der Abiturnote für die Zulassung.

Die neue Regelung soll gerade bei Fächern mit knapper Anzahl an Studienplätzen, insbesondere dem Medizinstudium, für eine gerechtere Vergabe und eine bessere Durchlässigkeit des Bildungssystems sorgen, indem unter anderem die Abiturnote nicht mehr als Hauptindikator der Eignung verwendet wird und Vorbildung stärker berücksichtigt wird.

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Video der gesamten Debatte, Redebeitrag ab Minute 36:13
Quelle: Hessischer Landtag – https://www.youtube.com/watch?v=1XYB75M2nX4&t=2189s

Sehr geehrter Herr Präsident,
Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Wahl des Studienfachs und die Wahl des Studienorts sind in der persönlichen Biographie immer eine bedeutende Entscheidung. Mit ihr verknüpft sind viele Wünsche und Hoffnungen.

Das Ideal, dass jeder Mensch das erlernen und studieren kann, was sie oder er möchte, und zwar dort, wo sie oder er will, ist keine vermessene Utopie, sondern der Anspruch unseres Grundgesetzes. Unser Grundgesetz garantiert jeder Person das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf freie Berufswahl und das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte.

Diesem Recht sind zwar in der Realität Grenzen gesetzt, doch möchte ich, dass wir diesen Anspruch nicht vergessen.

Deshalb ist Hessen bestrebt, Studieninteressierten auch einen Studienplatz anbieten zu können. Die Hessischen Hochschulen haben sich in den letzten Jahren überwiegend für offene Studiengänge und gegen örtliche Zulassungsbeschränkungen entschieden. Dieses Engagement erkennen wir an. Gerade in der Humanmedizin, wo Studienplätze besonders knapp sind, werden wir GRÜNE mit unserem Koalitionspartner die Ausbildungskapazitäten erhöhen, indem wir die 135 Teilstudienplätze der Humanmedizin in Fulda in Vollstudienplätze umwandeln.

An bundesweiten Zulassungshürden in den medizinischen Fächern führt leider dennoch kein Weg vorbei. Wenn wir als Gesetzgeber hier aber die Rechte nach Artikel 12 Grundgesetz einschränken, dann müssen diese Einschränkungen wohl begründet und fair sein. Diesem Anspruch genügen die bisherigen Verfahren zur Studienplatzvergabe laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht.

Die wesentlichen Änderungen hat die Ministerin bei der Einbringung des Gesetzentwurfes bereits erläutert, deshalb lassen Sie mich nur auf einige Änderungen eingehen.

Das Urteil bestätigt eine von uns Grünen schon oft geäußerte Kritik an der zentralen Bedeutung der Abiturnote für die Zulassung. Die neuen Quoten stärken in erheblichem Umfang die schulnotenunabhängigen Kriterien.

Um Studierenden mit Berufsausbildung und Berufstätigkeit in medizinischen Fächern, die sich mit einem Studium weiterqualifizieren wollen, eine größtmögliche Chance zu geben, berücksichtigen wir diese Kriterien in der Hauptquote. Hier sind ihrer Chancen aufgrund der größeren Anzahl an Studienplätzen am höchsten. Damit stärken wir die Durchlässigkeit des Bildungssystems.

Man könnte das Verfahren als zu kompliziert verschreien, aber hierin liegt seine Stärke: Ein Zulassungsverfahren mit unterschiedlichen Quoten bietet Chancengerechtigkeit. Unterschiedliche Bildungsbiographien brauchen unterschiedliche Wege zum Ziel!

Damit das Zulassungsverfahren für die Studierenden transparent und organisierbar ist, stellt der Staatsvertrag das Dialogorientierte Servicefahren auf eine umfassende Rechtsgrundlage.

In den Vorabquoten werden besonders Härtefälle und ausländische Studierende und Staatenlose, aber auch Spitzensportlerinnen und Spitzensportler berücksichtigt. Wir GRÜNE begrüßen, die Ausweitung der Auswahlkriterien für ausländische Bewerberinnen und Bewerbern. Diese entsprechen eben auch dem Wunsch der Hochschulen.

Der größte Teil der Plätze wird in beiden Zulassungsverfahren durch die Hochschule mit einer vielfältigen Kombination aus Kriterien vergeben. Neu ist hier, dass schulnotenunabhängige Kriterien berücksichtigt werden müssen. Wir räumen den Hochschulen den größtmöglichen Gestaltungsspielraum ein. Damit stärken wir zum einen die Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen und zum anderen durch die Quotenvielfalt die Chancengerechtigkeit!

Die Wartesemester als Zugangskriterium werden mit dem Gesetz abgeschafft oder begrenzt, da sie wie vom Bundesverfassungsgericht geurteilt, nicht die Eignung für ein Studium bewerten. Für diejenigen, die ihr Leben danach ausgerichtet haben, über die Wartezeit einen Studienplatz in einem medizinischen Fach zu erhalten, gibt es noch vier Semester lange eine Zulassung über die Wartezeit und durch die neue Quotenvielfalt die Chance auf frühzeitige Zulassung.

Erlauben Sie mir eine Zwischenbemerkung zur Zeitachse. Frau Dr. Sommer, verwechseln Sie bitte nicht Ratifizierung des Staatsvertrags und den Beschluss des entsprechenden Gesetzes, das hat nämlich noch kein anderes Bundesland.

Das vorliegende Gesetz und der Staatsvertrag berücksichtigen damit die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Verteilung knapper Studienplätze und den Eingriff in die Freiheiten nach Artikel 12 Grundgesetz. Sie schaffen Chancengerechtigkeit und berücksichtigen die unterschiedlichen Bildungswege und Studienortwünsche stärker als bisher. Das ist eine gute Nachricht für alle, die in einem zulassungsbeschränkten Studiengang studieren wollen.

Ich drücke allen, die Lust auf ein Studium in Hessen haben, die Daumen, dass es mit ihrem Wunschstudium klappt und wünsche ihnen dafür viel Erfolg. Vielen Dank.