Die QSL-Mittel haben den Hochschulen in den vergangene Jahren Möglichkeiten gegeben neue Konzepte zu erproben. Häufig haben sie jedoch zu wiederkehrenden Befristungen und den damit einhergehenden Problemen von mangelnder Kontinuität und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen geführt.
In Ihrer Rede vom 01.10.2020 zeigt Nina Eisenhardt, wie die QSL-Mittel in Zukunft durch die Novelle des QSL-Gesetzes Planungssicherheit bei Hochschulen und Beschäftigten schafft und eine gute Lehre sichergestellt wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Mit der Novelle des QSL-Gesetzes wollen wir im Sinne des Hochschulpakts mehr Planungssicherheit für die Hochschulen schaffen. Wir haben mit dem Hochschulpakt die Finanzierung auf ein breites und sicheres Fundament gestellt. Die QSL-Mittel sollen nun Teil davon werden. Damit werden wir klarmachen, dass die Qualität in der Lehre eine Daueraufgabe ist.
Herr Büger, damit erklärt sich auch, warum wir diesen Gesetzentwurf jetzt und nicht erst mit der Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes eingebracht haben. Denn der neue hessische Hochschulpakt wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Wenn die QSL-Mittel dann ein Teil davon werden sollen, ist es nötig, das QSL-Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt zu novellieren.
Gleichzeitig werden wir die Innovationskraft erhalten, die die QSL-Mittel in die Lehre gebracht haben. Die für Studium und Lehre reservierten Mittel haben dazu geführt, dass die Hochschulen Aufgaben wie die Digitalisierung der Lehre voranbringen konnten. Sie können aber auch die begleitende Unterstützung einer immer diverser werdenden Studierendenschaft leisten. Dazu sind die Mittel gedacht. Deswegen werden sie auch weiterhin in voller Höhe an diese Zwecke gebunden sein.
Herr Büger, wer sich den Gesetzentwurf genau anschaut, sieht, dass sich an der Zweckbindung der QSL-Mittel nichts ändern wird. Hinsichtlich der verlässlichen Planung bei langfristigen Programmen auf der einen Seite und dem Bedarf an Projektmitteln auf der anderen Seite werden wir mit diesem Gesetz einen Ausgleich schaffen.
In der Anhörung hat sich ein Konflikt zwischen den Interessen der Studierenden und den Interessen der Hochschulleitungen dargestellt. In den Zielen, nämlich Planbarkeit und Qualität der Lehre als Daueraufgabe und mehr unbefristete Stellen, sind sich meinem Eindruck nach die Studierenden, die Hochschulleitungen sowie die demokratischen Parteien dieses Hauses einig. Wir müssen aber feststellen, dass es für die Erreichung dieser Ziele eine Überführung in dauerhafte Programme braucht. Es geht eben nicht, dass regelmäßig neu entschieden wird. Die Beteiligung aller Statusgruppen wird bei dieser Überführung, wie im Hessischen Hochschulgesetz vorgesehen, über die Beratung und Stellungnahme des Senats zum Budgetplan der Hochschule erfolgen.
Erfahrungsberichte aus den QSL-Kommissionen seitens der Studierenden, aber auch seitens der Hochschulleitungen werden nicht unberücksichtigt bleiben. Wir werden sie bei der Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes berücksichtigen, wenn wir über weitere Kompetenzen der dezentralen Studienkommission beraten. Da wollen wir die Partizipation der Studierenden weiter stärken. Denn sie sind die Expertinnen und Experten, wenn es um die Qualität des Studiums und der Lehre geht. Bereits in der Vergangenheit war es möglich, dass aus QSL-Mitteln bis zu 50 % dauerhafte Projekte finanziert wurden und damit auch dauerhafte Stellen geschaffen wurden.Dies wurde von den Hochschulen unterschiedlich stark genutzt.
Die Anhörung hat gezeigt, dass es gewünscht wird, diese Möglichkeit explizit im Gesetz zu nennen, um für alle Beteiligten mehr Sicherheit zu schaffen. Diesem Wunsch der Präsidien sind wir nachgekommen. Damit ist unserer Ansicht nach der Änderungsantrag der Fraktion der Freien Demokraten überholt.
Gleichzeitig entsprechen wir den Wünschen der Studierenden, dass die QSL-Mittel zur Verbesserung der Qualität des Studiums und der Lehre und nicht für curriculare Angebote genutzt werden. Auch diese Auffassung teilen wir. Deshalb haben wir diese Anregung aus der Anhörung in den Gesetzentwurf übernommen.
Mit unserem Änderungsantrag kommen wir damit den Anregungen der Präsidien genauso wie den Anregungen der Studierendenschaft nach.
Die Anhörung des Gesetzentwurfs hat ergeben, dass die Weiterentwicklung des QSL-Gesetzes, wie von CDU und GRÜNEN geplant, auf eine breite Zustimmung trifft.
Der Vorsitzende des Zusammenschlusses der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Hessen stellt positiv heraus – ich zitiere
„Das ist einmal die Planungssicherheit, die es uns ermöglicht, bestimmte Qualitätsmaßnahmen im Sinne von Studium und Lehre stetig weiterzuführen. Des Weiteren begrüßen wir sehr die künftige Dynamisierung, die auch dringend erforderlich ist.“
Den Vertreter der LandesAstenKonferenz darf ich aus der Anhörung wie folgt zitieren:
„Die grundsätzliche Idee des Gesetzentwurfs, Kettenbefristungen abzuschaffen und die stagnierte Finanzierung der Lehre anzugehen, begrüßen wir.“
Die Konferenz Hessischer Universitätspräsidien schreibt in Ihrer Stellungnahme:
„Die KHU begrüßt, dass mit dem Gesetz entsprechend den Vereinbarungen im Hessischen Hochschulpakt 2021 – 2025 die bisherigen QSL-Mittel mit Wirkung vom 01.01.2021 in die Grundfinanzierung der Hochschulen überführt werden sollen.“
Die Anzuhörenden sind sich einig: Die Planungssicherheit durch die Überführung in das Grundbudget und die damit einhergehende Entbürokratisierung sind richtig. Die Dynamisierung der QSL-Mittel ist richtig. Mehr unbefristetes Personal für Studium und Lehre zu beschäftigen, ist richtig. Deshalb bitte ich Sie um die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.