Der Gesetzentwurf wurde von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem hessischen Landtag zur Beratung vorgelegt. Aufgrund des neuen Hochschulpakts soll das QSL-Gesetz überarbeitet werden. Das Gesetz soll im Herbst 2020 beschlossen werden. Der Gesetzentwurf kann hier eingesehen werden: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/6/02786.pdf
Wer wie was wann?
Zunächst einmal die Übersicht. Mit der vorgelegten Gesetzesänderung passieren im wesentlichen 2 Dinge: Erstens werden die QSL-Mittel in den Globalhaushalt überführt. Das bedeutet in erster Linie, dass sich für die Finanzverwaltung der Hochschulen vieles vereinfacht. An der Zweckbindung der Mittel ändert sich nichts. Zweitens wird die Verwaltung der Mittel durch eine Kommission neu geregelt. Es wird festgelegt, dass mind. 10% durch die Kommission für innovative Projekte vergeben werden müssen. Für die restlichen Mittel kann die Kommission dauerhafte Programme vorsehen, die Hochschule kann per Satzung ein Verfahren vorsehen. Beispielsweise die TU Darmstadt hat ein solches Verfahren bereits eingeführt.
In einem zweiten Schritt soll mit der Novelle des hessischen Hochschulgesetzes die Mitbestimmung in anderen Bereichen der Lehre ausgeweitet werden. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass in den Kommissionen die Mitglieder „alle Studium und Lehre betreffenden Angelegenheiten beraten und die Ausgestaltung der Lehre auf Ebene der Fachbereiche mitgestalten können“.
Beide Schritte parallel zu gehen, wäre eleganter gewesen, aber Hochschulpakt und Hochschulgesetz sind parallel nicht gemeinsam zu stemmen. Deshalb machen wir einen Schritt nach dem anderen. Dadurch entsteht kein Nachteil in 2021, alle nötigen Regeln zur Verwaltung der QSL-Mittel werden im QSL-Gesetz geregelt, lediglich die neuen Kompetenzen fehlen.
Soll es weiterhin Geld für studentische Projekte des AStAs oder der Fachschaften geben?
Ja, mindestens 10% der QSL Mittel sind für Projekte reserviert unter die auch explizit studentische Projekte des AStAs oder der Fachschaften fallen. Die Hochschule kann in ihrer QSL-Satzung eine höhere Quote für Projekte festlegen. Wörtlich heißt es für „innovative, interdisziplinäre und studentische Projekte“.
Warum sollen die QSL-Kommissionen jetzt Studienkommissionen heißen?
Nach dem neuen QSL-Gesetz sind Studienkommissionen erstmal „nur“ die bisherigen QSL-Kommissionen, also ein neuer Name. Die Zusammensetzung bleibt wie bisher. Die Koalition plant aber bei der nächsten Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes den neuen Studienkommissionen auch weitere Aufgaben im Bereich Studium und Lehre zu geben. Deshalb bietet sich beispielsweise an Fachbereichen, die bereits eine Studienkommission, einen Lehr- und Studienausschuss o.ä. haben, diese ab 2021 mit der bestehenden Kommission zusammenzulegen und so ein Gremium weniger zu haben. Die Besetzung muss dann aber wie im Gesetz vorgeschrieben zur Hälfte mit Studierenden sein – wie die bisherige QSL-Kommission.
Verschwinden die QSL-Mittel dann im Haushalt der Hochschule?
Jaein. Die Zweckbindung bleibt bestehen, das heißt die Gelder dürfen nicht für Forschung o.ä. ausgegeben werden. Damit sind sie auch nicht kapazitätsrelevant für kapazitätsbeschränkte Studiengänge. Sie sind aber weniger als QSL-Projekte sichtbar, da sie zum Großteil für Daueraufgaben in den Haushalt übergeben. Gegenüber dem Land – und damit auch im Haushalt der Hochschule bspw. gegenüber dem Senat – muss aber weiterhin erkennbar bleiben, wofür die Mittel eingesetzt werden. Mindestens 10% bleiben zudem weiterhin als QSL-Projekte erkennbar, über die die Studierenden weiterhin mitentscheiden.
Werden weiterhin Berichte geschrieben?
Definitiv weniger. Das umfangreiche Berichtswesen, das bisher auch immer an das Land ging, entfällt. Wie berichtet wird, gegenüber den Studienkommissionen und dem Senat, legen die Hochschulen in einer Satzung selbst fest.
Was passiert, die Entscheidung der Kommission von der Hochschule nicht übernommen wird?
Der Fall ist immer wieder aufgetreten. Die QSL-Kommission des Fachbereichs entscheidet über die Vergabe und das Dekanat sieht das anders. Oder das Präsidium will der Entscheidung der zentralen QSL-Kommission nicht folgen. Hier wollen wir als Gesetzgeber jetzt ein klares Verfahren für alle Fachbereichs- und zentrale Studienkommissionen (ehem. QSL-Kommission) festlegen. Das Präsidium kann dem Vorschlag der zentralen wie dezentralen Studienkommissionen zur Vergabe der Mittel widersprechen, wenn der Verwendungszweck nicht erfüllt wird. Der Widerspruch ist der Studienkommission schriftlich zu begründen und erneut zur Beratung vorzulegen. Kann kein Einvernehmen zwischen dem Präsidium und der Studienkommission hergestellt werden, entscheidet der Senat abschließend.
Müssen alle Hochschulen jetzt dezentrale Studienkommissionen an den Fachbereichen einrichten?
Bisher war es so, dass die Hochschule per QSL-Satzung entscheiden konnte, ob dezentral Mittel vergeben werden soll. Wenn es keine dezentrale Mittelvergabe gab, dann gab es auch keine Kommission. Jetzt ist es so, dass es eine dezentrale Mittelverteilung geben muss, wenn die Hochschule über mehr als 3 Fachbereiche verfügt, und dann eben auch Kommissionen einrichten muss zur Mittelvergabe. Wieviel Geld zentral und wieviel dezentral verausgabt wird, das entscheidet die Hochschule weiterhin via Satzung.
Was bedeutet die Gesetzesänderung für die Beschäftigten aus QSL-Mitteln?
Aus den QSL-Mitteln werden viele Mitarbeiter*innen bezahlt. Viele Stellen sind dabei unbefristet. Damit, dass maximal 90% der Mittel nicht mehr durch einzelne Projekte vergeben werden, wollen wir mehr Dauerstellen schaffen, dort wo auch Daueraufgaben anfallen. Die Hochschulen sind über den Hochschulpakt angehalten dies zu tun.
Wie viel Geld sind die QSL-Mittel?
Insgesamt standen bisher jährlich 92 Mio. € zur Verfügung. Trotz steigender Löhne und einer steigenden Inflationsrate sind die Mittel bisher nicht gestiegen. Ab 2021 steigen sie nun mit dem hessischen Hochschulpakt mit. Das sind aktuell 4% jährlich.
Wie werden Kommissionsmitglieder berufen?
Das QSL-Gesetz legt wie bisher nur fest, dass die Hälfte der Mitglieder von den studentischen Senatsmitgliedern benannt werden. Alles weitere, die Größe, wie oft die Kommission tagt etc. regelt die QSL-Satzung eurer Hochschule, die vom Präsidium erlassen wird. Hier ändert sich nichts im Vergleich zum bestehenden QSL-Gesetz.
Was müssen wir tun, falls das Gesetz so beschlossen wird?
In jedem Fall empfiehlt sich ein Blick in die QSL-Satzung eurer Hochschule.
- Solltet ihr eine höhere Quote als 10% für Projekte festlegen wollen, so muss die Satzung angepasst werden.
- Falls ihr bereits Studienkommissionen an den Fachbereichen habt, wäre es eine Möglichkeit in der Hochschule darüber zu beraten, beide Kommissionen bereits zusammenzulegen und das in der Satzung zu regeln.
- Außerdem sollte die Hochschule darüber beraten, welche Projekte Daueraufgaben umfassen, die aus den QSL-Mitteln verstetigt werden. Einige Hochschulen haben dies auch bereits mit den bestehenden QSL-Mitteln gemacht, um Beschäftigten auch eine Planungssicherheit zu geben. Dies ist damit jetzt schon möglich, es muss nicht bis 2021 gewartet werden.
Wie können Studierende noch Änderungsvorschläge zum QSL-Gesetz einbringen?
Das Gesetz durchläuft noch einige Schritte im Gesetzgebungsprozess. Es wird im Sommer eine Anhörung zum QSL-Gesetz geben, in der die Studierendenschaften ihre Stellungnahme offiziell in den Gesetzgebungsprozess einbringen können. Anregungen können aber auch schon vorher jederzeit an n.eisenhardt@ltg.hessen.de geschickt werden.